Amtliche Publikationen

Amtliche Publikationen

Hier finden Sie amtliche Publikationen und Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlungen und der Kirchenpflege.

Im Vorfeld von Kirchgemeindeversammlungen können Sie hier die Unterlagen als PDF herunterladen.

Publikation der definitiven Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Kirchenpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026– 2030

Für die vorläufig publizierten Wahlvorschläge der Mitglieder der Kirchenpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten sind innert der Frist keine neuen Wahlvorschläge eingegangen und die bisherigen Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen worden. Somit sind die am 5. Dezember 2025 publizierten Wahlvorschläge definitiv.

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 17. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026 (1. Wahlgang) statt. In Anwendung von Art. 6 Abs. 2 Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Pfäffikon ZH erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel und eine Wahlanleitung.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Patrick Schwarzer, Beggingerstrasse 116, 8226 Schleitheim, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Gemeinderat Pfäffikon im Auftrag der reformierten Kirchenpflege

Pfäffikon, 15. Dezember 2025

> Wahlvorschläge herunterladen (PDF)

Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Kirchenpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026–2030

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 17. Oktober 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Kirchenpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Als Mitglied der Kirchenpflege (9 Sitze):

Béguin, Chantal                  2000 Pfäffikon Primarlehrerin, Kauffrau Neu Parteilos
Delli Gatti, Carmine            1959 Pfäffikon Projektleiter, Adjunkt Bisher Parteilos
Keel, Ursula (Uschi)           1957 Pfäffikon Kauffrau Bisher Parteilos
Mäder, Christian                 1956 Pfäffikon Richter Bisher FDP
Major Frei, Jana                 1978 Pfäffikon Sozialpädagogin Neu Parteilos
Müller, Daniela                    1972 Pfäffikon MPA, Büroangestellte Neu Parteilos
Richardet, Jean-Claude    1964 Pfäffikon Schulischer Heilpädagoge Bisher Parteilos
Schweizer, Beat                  1963 Pfäffikon Ingenieur Bisher Parteilos
Stoltenhoff, Anja                1972 Pfäffikon Unternehmensberaterin Bisher Parteilos


Als Präsidentin bzw. Präsident der Kirchenpflege (1 Sitz):

Béguin, Chantal                  2000 Pfäffikon Primarlehrerin, Kauffrau Neu Parteilos


Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens Freitag, 12. Dezember 2025, 12:00 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Gemeinderatskanzlei Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte).

Wählbar als Mitglied der reformierten Kirchenpflege ist gemäss Art. 20 Kirchenordnung der Evange-lisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich jedes Mitglied der Landeskirche mit Wohnsitz in der Gemeinde Pfäffikon und mit Schweizer Bürgerrecht oder einer ausländerrechtlichen Bewilligung B, C oder Ci und die das 18. Altersjahr vollendet hat. Als Präsidentin bzw. Präsident der Kirchenpflege kann eine der Personen gewählt werden, die auch als Mitglied der Kirchenpflege aufgeführt wird.


Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter An-gabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag un-terzeichnen. Formulare für Wahlvorschläge können auf der Website der Gemeinde Pfäffikon (www.pfaeffikon.ch) bezogen werden.

Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvor-schläge am Montag, 15. Dezember 2025 amtlich publiziert (§ 53 Abs. 4 GPR).

Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 17. Oktober 2025 am Sonntag, 8. März 2026 (1. Wahlgang) statt. In Anwendung von Art. 6 Abs. 2 Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Pfäffikon ZH erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Rei-henfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Patrick Schwarzer, Beggingerstrasse 116, 8226 Schleitheim, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Pfäffikon im Auftrag der reformierten Kirchenpflege
Pfäffikon, 5. Dezember 2025

> Wahlvorschläge herunterladen (PDF)

Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2025

Die Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Voranschlag 2026 des reformierten Kirchengutes wird genehmigt. Der Aufwandüberschuss wird dem Eigenkapital belastet.
  2. Der Steuerfuss wird für das Jahr 2026 auf 12% festgesetzt.
  3. Das aktuelle Gesamtstellenpensum des Sigristenteams wird per 1. Januar 2026 von 150% auf 160% erhöht.
  4. Die Behördenentschädigung der reformierten Kirchgemeinde Pfäffikon gemäss den im Anhang zu Artikel 4 der Verordnung über die Behördenentschädigung der reformierten Kirchgemeinde Pfäffikon wird per 1. Juli 2026 gemäss der im Landesindex der Konsumentenpreise ausgewie-senen Teuerung von 9.5% erhöht.
  5. Anfragen gemäss § 17 des Gemeindegesetzes: Keine

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Patrick Schwarzer, Beggingerstrasse 116, 8226 Schleitheim, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.

Aktenauflage: Das Protokoll liegt bis zum 6. Januar 2026 zu den auf www.refkirchepfaeffikon.ch angegebenen Öffnungszeiten im Sekretariat der Kirchgemeinde zur Einsicht auf.

> Protokoll herunterladen (PDF)

> Weisung herunterladen (PDF)

Wahlanordnung Erneuerungswahl reformierte Kirchenpflege für die Amtsdauer 2026 – 2030 am 8. März 2026

Gemäss § 18 Abs. 2 GPR und Art. 9 Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Pfäffikon ZH (KO) erfolgt die Durchführung der Urnenwahlen von Kirchenbehörden
durch die Organe und Einrichtungen der politischen Gemeinde. Auf Antrag der Kirchenpflege als wahlleitende Behörde ordnet der Gemeinderat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahl
der 9 Mitglieder der reformierten Kirchenpflege auf den 8. März an. Die Präsidentin/der Präsident der Kirchenpflege wird von den Stimmberechtigten aus der Mitte der Kirchenpflege an der Urne
gewählt.

Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 14. Juni 2026 statt.

Gesetzliche Grundlagen
Die Wahlen erfolgen nach den Vorschriften des GPR und der zugehörigen VPR.

Wählbarkeit und Wahlkreis
Wählbar als Mitglied der reformierten Kirchenpflege ist gemäss Art. 20 Kirchenordnung der Evangelisch- reformierten Landeskirche des Kantons Zürich jedes Mitglied der Landeskirche mit Wohnsitz
in der Gemeinde Pfäffikon und mit Schweizer Bürgerrecht oder einer ausländerrechtlichen Bewilligung B, C oder Ci und die das 18. Altersjahr vollendet hat.

Wahlzettel / Einsatz eines Beiblatts
Es wird gemäss Art. 48 GPR ein Vorfahren durchgeführt und gemäss § 55 GPR und Art. 6 Abs. 2 KO den Stimmberechtigten ein leerer Wahlzettel und ein Beiblatt zugestellt, sofern die eingegangenen
Wahlvorschläge keine stille Wahl zulassen.

Vorverfahren
Wahlvorschläge müssen bis spätestens Mittwoch, 26. November 2025, 12.00 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei, Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen
die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR). Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeinderatskanzlei Pfäffikon (Hochstrasse 1, 8330 Pfäffikon)
via Download auf der Website bezogen werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die Namen der vorgeschlagenen Personen veröffentlicht und eine 7-tägige Frist angesetzt, innert
welcher die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge
Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang gelten gemäss § 84a GPR auch für den 2. Wahlgang. Bis spätestens Montag, 23. März 2026, 12.00 Uhr können gültige Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang
zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Das Wahlergebnis des 1. Wahlgangs wird am Freitag, 13. März 2026 amtlich publiziert.

Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der
Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.
Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Stille Wahlen
Gemäss Art. 6 KO i.V.m. § 54 Abs. 2 GPR sind stille Wahlen bei Erneuerungswahlen der reformierten Kirchenpflege ausgeschlossen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs
bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Patrick Schwarzer, Beggingerstrasse 116, 8226 Schleitheim, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Pfäffikon im Auftrag der reformierten Kirchenpflege
Pfäffikon, 17. Oktober 2025

> Wahlanordnung herunterladen (PDF)

Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung vom 26. Mai 2025

Die Kirchgemeindeversammlung vom 26. Mai 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Jahresrechnung 2024 wird genehmigt.
  2. Die Verwendung von CHF 110‘000.- aus den Steuerprozenten für die vorgestellten Projekte der Entwicklungszusammenarbeit 2025 wird genehmigt.
  3. Die Delegation der Abnahme des KGV-Protokolls an die Kirchenpflege wird genehmigt.
  4. Kenntnisnahme des Fahrplanes zur Pfarrwahl 2026/27
  5. Kenntnisnahme des Jahresberichts 2024

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Patrick Schwarzer, Beggingerstrasse 116, 8226 Schleitheim, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.

Aktenauflage: Das Protokoll liegt ab 3. Juni 2025 zu den auf www.refkirchepfaeffikon.ch angegebenen Öffnungszeiten im Sekretariat der Kirchgemeinde zur Einsicht auf.

> Protokoll herunterladen (PDF)

> Weisung herunterladen (PDF)

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 – Publikation stille Wahl

Beschluss des Gemeinderates vom 18. Februar 2025

Beat Schweizer, geb. 1963, whft. Schriberweidstrasse 17, 8330 Pfäffikon, wird für die Amtsdauer 2022 bis 2026 als Mitglied der reformierten Kirchenpflege für gewählt erklärt.

Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2024

Die Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Voranschlag 2025 des reformierten Kirchengutes wird genehmigt. Der Aufwandüberschuss wird dem Eigenkapital belastet.
  2. Der Steuerfuss wird für das Jahr 2025 auf 12% festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Patrick Schwarzer, Obermülistrasse 29, 8320 Fehraltorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.

Aktenauflage: Das Protokoll liegt bis zum 6. Januar 2025 zu den auf www.refkirchepfaeffikon.ch angegebenen Öffnungszeiten im Sekretariat der Kirchgemeinde zur Einsicht auf.

> Weisung herunterladen (PDF)

Ersatzwahl eines Mitgliedes der Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 – Publikation stille Wahl

Beschluss des Gemeinderates vom 6. August 2024

Camine Delli Gatti, geb. 1959, whft. Steinwiesstrasse 42, 8330 Pfäffikon, wird für die Amtsdauer 2022 bis 2026 als Mitglied der reformierten Kirchenpflege für gewählt erklärt.

Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung vom Juni 2024

Die Kirchgemeindeversammlung vom 3. Juni 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Jahresrechnung 2023 wird genehmigt.
  2. Die Verwendung von CHF 110‘000.- aus den Steuerprozenten für die vorgestellten Projekte wird genehmigt.
  3. Die Bauabrechnung Heizungsersatz Pfarrhaus Stockstrasse mit Nettokosten von CHF 150'239.20 wird genehmigt.
  4. Kenntnisnahme des Jahresberichts 2023

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Patrick Schwarzer, Obermülistrasse 29, 8320 Fehraltorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.

Aktenauflage: Das Protokoll liegt ab 5. Juni 2024 zu den auf www.refkirchepfaeffikon.ch angegebenen Öffnungszeiten im Sekretariat der Kirchgemeinde zur Einsicht auf.

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Mitteilung der Kirchenpflege

Ab 1. Januar 2024 werden amtliche Anordnungen der Kirchgemeinde Pfäffikon nur auf der Homepage der Kirchgemeinde (www.refkirchepfaeffikon.ch) publiziert. Eine gedruckte Fassung wird im Kirchgemeindehaus angeschlagen. Ferner kann beim Sekretariat der Kirchgemeinde das Begehren um künftige postalische Zustellung gestellt werden.

Pfarrbestätigungswahlen 2024 - Publikation stille Wahl

Beschluss der Kirchenpflege vom Montag, 4. Dezember 2023

  1. Es wird davon Kenntnis genommen, dass die Stimmberechtigen die Wahl an der Urne von Pfarrer Paul Kleiner, Pfarrer Thomas Strehler und Pfarrerin Sarah Glättli binnen der gesetzlichen Frist nicht verlangt haben.
  2. Die Pfarrerin und Pfarrer gemäss Ziffer 1 werden als in stiller Wahl für die Amtsdauer 2024 - 2028 gewählt erklärt.
  3. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege, Patrick Schwarzer, Obermülistrasse 29, 8320 Fehraltorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
  4. Amtliche Veröffentlichung im Zürcher Oberländer.

Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung vom November 2023

Die Kirchgemeindeversammlung vom 27. November 2023 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Voranschlag 2023 des reformierten Kirchengutes wird genehmigt. Der Aufwandüberschuss wird dem Eigenkapital belastet.
  2. Der Steuerfuss wird auf 12% festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon, Patrick Schwarzer, Obermülistrasse 29, 8320 Fehraltorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.

Aktenauflage: Das Protokoll liegt bis zum 12. Januar 2024 zu den auf www.refkirchepfaeffikon.ch angegebenen Öffnungszeiten im Sekretariat der Kirchgemeinde zur Einsicht auf.

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Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung vom Mai 2023

Die Kirchgemeindeversammlung vom 22. Mai 2023 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Jahresrechnung 2022 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 21'113.75 wird genehmigt.
  2. Die Verwendung des Beitrags von CHF 110'000.- aus den Steuern 2023 für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit wird genehmigt.
  3.  Als Pfarrerin mit einem Arbeitspensum von 60% und Amtsantritt am 1. Dezember 2023 wird gewählt:
    Sarah Glättli, geb. 9. Februar 1987, wohnhaft in Erlen/TG.
  4. Schaffung einer befristeten Ausbildungsstelle Sozialdiakonie (50%)
  5. Kenntnisnahme des Jahresberichts 2022

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Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung vom 27. November 2022

Die Versammlung der reformierten Kirchgemeinde Pfäffikon vom 27. November 2022 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Der Voranschlag 2023 des reformierten Kirchengutes wird genehmigt. Der Aufwandüberschuss wird dem Eigenkapital belastet.
  2. Der Steuerfuss wird auf 12 % festgesetzt.
  3. Der Ersatz der Ölheizung im Pfarrhaus Stockstrasse durch eine Erdsonden-Heizung mit einem Kostendach von max. CHF 180'000 wird genehmigt.

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Beschlüsse ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung vom 5. September 2022

Die Kirchgemeindeversammlung vom 5. September 2022 hat die neun Mitglieder der Pfarrwahlkommission sowie deren Präsident gewählt:

  • Katharina Burri, Im Platz 22, 8330 Pfäffikon 
  • Chantal Despont, Mattenstrasse 10, 8330 Pfäffikon  
  • Stefanie Hediger, Schürstrasse 12, 8330 Pfäffikon 
  • Ernst Jucker, Russikerstrasse 43, 8330 Pfäffikon
  • Hans-Jürg Schneider, Schönbüelstrasse 43, 8330 Pfäffikon (Präsident)
  • Marco Schnyder, Hotzenweidstrasse 63, 8330 Pfäffikon
  • Elisabeth Scholl, Baumenstrasse 11, 8330 Pfäffikon
  • Beat Schweizer, Schriberweidstrasse 17, 8330 Pfäffikon
  • Ernst Stäheli, Hörnlistrasse 73B, 8330 Pfäffikon

Die Kommission steht nun vor einer spannenden Aufgabe, deren gutes Resultat unsere Kirchgemeinde hoffentlich wieder für lange Jahre prägen wird.

Wir danken den Gewählten für ihre Bereitschaft, in unserer Gemeinde mitzuarbeiten und wünschen der gesamten Kommission gutes Gelingen und Gottes Segen.

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Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung vom Mai 2022

Die Kirchgemeindeversammlung vom 30. Mai 2022 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Verwendung des Beitrags von Fr. 110'000.- aus den Steuern 2022 für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit wird genehmigt.
  2. Die Jahresrechnung 2021 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 173'735.73 wird genehmigt.
  3. Als Mitglieder der kirchlichen RPK werden gewählt:

    - Markus Coray, Baumgartenstrasse 19, geb. 1970, neu

    - Walter-José Hollenstein, Sandgrubenstrasse 25, geb. 1983, neu
    - Nicole Keller, Steinmüristrasse 5, geb. 1967, bisher
    - Eva Rüegg, Bodenackerstrasse 49, geb. 1945, bisher
    - Kurt Steiner, Hittnauerstrasse 83, geb. 1954, bisher
    - Als Präsident der kirchlichen RPK wird gewählt: Markus Coray.

  4. Kenntnisnahme vom Jahresbericht 2021

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Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung vom November 2021

Die Kirchgemeindeversammlung vom 28. November 2021 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung des Voranschlags 2022 des reformierten Kirchenguts
  2. Festsetzung des Kirchgemeindesteuerfusses bei 12%

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Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung vom Juni 2021

Die Kirchgemeindeversammlung vom 7. Juni 2021 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Die Verwendung des Beitrags von Fr. 110'000.- aus den Steuern 2021 für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit wird genehmigt.
  2. Die Jahresrechnung 2020 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 295'104.44 wird genehmigt.

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Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung vom November 2020

Die Kirchgemeindeversammlung vom 29. November 2020 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung der Verwendung des Beitrages aus den Steuern 2020 für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2019 des reformierten Kirchengutes
  3. Genehmigung Abrechnung Regenwasser-Auffanganlage
  4. a. Genehmigung Voranschlag 2021 des reformierten Kirchenguts
    b. Festsetzung des Kirchgemeindesteuerfusses bei 12%

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Kirchgemeindeversammlung vom 8. Juni 2020

Aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung des Covid-19-Virus wurde die Kirchgemeindeversammlung vom 8. Juni 2020 abgesagt. Alle Geschäfte werden an der Versammlung vom 29. November 2020 behandelt.

Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung vom Dezember 2019

Die Kirchgemeindeversammlung vom 1. Dezember 2019 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. a. Genehmigung Voranschlag 2020 des reformierten Kirchengutes
    b. Festsetzung des Kirchgemeindesteuerfusses bei 12%
  2. Genehmigung Kirchgemeindeordnung

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