Pfarrwahlkommission

Pfarrwahlkommission

Einsetzung einer Pfarrwahlkommission

Die personelle Besetzung des Pfarramts hat für das Leben und die Weiterentwicklung einer Kirchgemeinde eine grosse Bedeutung. Grundsätzlich bedeutet jeder Wechsel in einem Pfarramt nicht nur Abschied, sondern auch die Chance für eine Standortbestimmung der Kirchgemeinde. Aufgrund der Pensionierung von Pfarrer Paul Kleiner per 31. Oktober 2027 muss eine Pfarrwahlkommission eingesetzt werden, die sich auf die Suche nach einer Nachfolge macht. Wesentliche Merkmale dieser Kommission sind im Leitfaden der Kantonalkirche aufgeführt. Neben der Kirchenpflege gehören max. neun von der Kirchgemeindeversammlung zugewählte Personen aus der Gemeinde dazu. Verschiedene Generationen, beide Geschlechter sowie unterschiedliche Gemeindesegmente und Glaubensrichtungen sollen dabei eingebunden werden. Die Pfarrwahlkommission wird anlässlich der Kirchgemeindeversammlung vom 1. Juni 2026 gewählt und ist bis zur Einsetzung der neuen Pfarrperson im Amt. Falls Sie sich aktiv einbringen möchten, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Auch die Kirchenpflege wird geeignete Personen suchen und ansprechen.

Andreas Hostettler, ahostettler(at)refkirchepfaeffikon.ch

> Leitfaden Pfarrneuwahlen